Präventions- und Schutzkonzept

Leitbild und Präambel

Der Fachschaftsrat Soziologie der Universität Potsdam ist sich seiner Verantwortung bewusst, die ihm als Repräsentant der Fachschaft im Umgang mit Studierenden zukommt. Er verpflichtet sich mit diesem Präventions- und Schutzkonzept, Schutzräume für seine Teilnehmenden zu schaffen. Der Schutz von Studierenden hat bei Veranstaltungen höchste Priorität. Diesem Umstand ist zu jeder Zeit Sorge zu tragen.

Leitlinien

Bei allen Kontakten mit Teilnehmenden gelten folgende Leitlinien mit dem Ziel, unter allen Beteiligten das nötige Bewusstsein für die Thematik herzustellen. Die Einhaltung der benannten Verhaltensregeln erwarten wir von Veranstaltungsleitungen und Teilnehmer*innen gleichermaßen.

  1. Wir tolerieren keine Formen von Diskriminierung, sei es aufgrund des Geschlechts, aufgrund der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der sozialen Herkunft oder anderer Motive.
  2. Wir machen uns stark für Geschlechtervielfalt und Diversität. In Vorstellungsrunden ist es erwünscht, Rufnamen und mögliche Pronomen kundzutun, mit denen man durch andere angesprochen werden möchte.
  3. Sexuell übergriffiges Verhalten ist auf unseren Veranstaltungen grundsätzlich unerwünscht und wird nicht toleriert. Das gilt sowohl für physische als auch psychologische Handlungen gegen den Willen einer Person.
  4. Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen oder bagatellisiert werden. Wir nehmen jede angesprochene Grenzverletzung ernst und respektieren es, wenn sich jemand in einer Situation unwohl fühlt.

Diese Liste ist nicht abschließend

Präventionsmaßnahmen

Wir tragen bei der Konzeption und Durchführung von Projekten stets dem Schutz der Teilnehmenden Sorge. Bei allen unseren Veranstaltungen greifen grundsätzlich folgende Präventionsmaßnahmen:

Praktische Handreichung und Selbstverpflichtungserklärung

  • Für jede Veranstaltung des Fachschaftsrates wird eine Praktische Handreichung erstellt, in der das Präventions- und Schutzkonzept gerade im Punkt der Interventionsschritte für eingesetzte Vertrauenspersonen in Papierform bei Veranstaltungen zur Verfügung steht. In dieser Praktischen Handreichung werden die Rahmenbedingungen der Veranstaltung, die Interventionsschritte sowie der Schichtplan festgesetzt. Mit der Unterschrift im Schichtplan gilt die Unterschrift auch als Selbstverpflichtungserklärung.
  • In der Selbstverpflichtungserklärung bestätigen eingesetzte Vertrauenspersonen und Referent*innen, dass sie über dieses Präventions- und Schutzkonzept, insbesondere die aktuell gültigen Verhaltensregeln und ihre Informations- und Mitwirkungspflichten, belehrt wurden. Während der Einsatzzeit dürfen keine Drogen, wie z.B. Alkohol, konsumiert werden.
  • Weiterhin erklären sie schriftlich ihre Eignung im Sinne des § 72a SGB VIII, also dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind.

Verantwortungsbewusstsein der Vertrauenspersonen

  • Haben Vertrauenspersonen den Eindruck, dass sich eine Person in einer Situation
    unwohl fühlt, schauen sie nicht weg, sondern schalten sich ein und fragen, wie es der
    betroffenen Person in der Situation ergeht.
  • In Fällen, die die Kompetenz der Vertrauenspersonen überschreiten, sind die Fälle zur
    weiteren Abklärung durch eine Mitteilung zur Veranstaltungsleitung weiterzugeben
    und die Person in einem separaten safer space über Optionen des Umgangs zu
    informieren.

Zusatz Vertrauenspersonen

  • Vertrauenspersonen können auch die Veranstaltungsleitung sein. Diese sind immer erkennbar zu machen und fungieren als Ansprechpersonen durch ihre Veranstaltungen

Weiterhin greifen folgende veranstaltungsübergreifende Maßnahmen:

Reflektionsprozesse

  • Der Fachschaftsrat reflektiert mindestens jährlich unter Einhaltung aller
    Persönlichkeitsrechte und der Unschuldsvermutung, ob es Anhaltspunkte für
    sexualisierte Diskriminierung, Beleidigung und Gewalt im Kontext des
    Fachschaftsrates gab, welche Maßnahmen ergriffen wurden und welche
    Konsequenzen er daraus zieht.
  • Weiterhin prüft er, inwieweit die in diesem Schutzkonzept vereinbarten Maßnahmen
    in die Aktivitäten des Fachschaftsrates implementiert wurden. Dabei werden auch
    nötige Anpassungen dieses Schutzkonzeptes und der tatsächlichen Arbeit geprüft und
    bei Bedarf umgesetzt.

Interventionsschritte

1. Erstkontakt

  • Der Erstkontakt erfolgt in der Regel durch die Meldung eines Vorfalls telefonisch, schriftlich oder durch Ansprechen der Vertrauenspersonen.
  • Bevor das Gespräch über eine allgemeine Beratung hinaus fortgesetzt wird, ist der Rahmen des Verfahrens vorzustellen.
    • Zu Beginn des Gesprächs wird sich die Vertrauensperson namentlich vorstellen, darlegen, in welcher Funktion sie handelt.
    • Die Kontakt suchende Person wird darüber informiert, dass während des Gesprächs für die weitere Sachbearbeitung Notizen angefertigt werden können. Diese werden vertraulich behandelt und sind nicht öffentlich, können aber mitunter (in anonymisierter Form) mit externen Beratungsstellen ausgetauscht werden.
  • Je nach Sachlage ist es erforderlich, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der betroffenen Person gewährleisten zu können. Die Vertrauensperson und die betroffene Person klären die zu ergreifenden Maßnahmen.
  • Das weitere Gespräch wird persönlich fortgeführt.

2. Sachlagenerfassung

  • In einem folgenden persönlichen Gespräch mit der meldenden Person wird der Sachverhalt genauer unterfasst. Dabei werden insbesondere folgende Punkte abgefragt:
    • Trat die Grenzüberschreitung einmalig oder mehrmalig auf?
    • Sind auch noch andere Personen beteiligt oder betroffen?
    • Ist die Gefährdung vorbei oder noch anhaltend?
  • Das Gespräch findet in einer ruhigen und sicheren Atmosphäre statt. Das Gespräch wird nach Bedarf für Pausen unterbrochen.
  • Während des gesamten Gesprächs sollten sich alle Unbeteiligten bewusst machen: Ziel ist es, die Betroffenen verstehen zu wollen. Das heißt nicht, mit allem Gesagten einverstanden sein zu müssen.
  • Die Betroffenen werden zur Aussage ermutigt und in ihrem Handeln bestärkt: Es ist richtig, dass sie sich an die Awarnesspersonen gewendet haben und ihre Meldung wird wertgeschätzt. Sie können ihrer Wahrnehmung trauen und kennen ihre eigenen Grenzen am besten.
  • Die Anschuldigungen werden ernst genommen. In keinem Fall wird den Betroffenen eine Mitschuld zugeschrieben. Eine Täter-Opfer-Umkehr findet nicht statt.
  • Es sollen so viele Details wie nötig, aber so wenige wie möglich erfasst werden. Bei der Gesprächsführung ist der Tatsache angemessen Sorge zu tragen, dass die Betroffenen das Geschehene mit jeder Erzählung erneut durchleben. Die Betroffenen müssen nur so viel erzählen, wie sie möchten.
  • Es werden offene Fragen und keine Suggestivfragen gestellt, die den handelnden Personen unbestätigte Absichten unterstellen könnten. Auf keinen Fall soll im Gespräch spekuliert oder zur Spekulation aufgerufen werden.

3. Verweisen auf externe Beratungsstellen

  • Im nächsten Schritt wendet sich die Vertrauensperson an externe universitäre und nicht-universitäre Fachberatungsstellen, sollte die konkrete Sachlage dies aufgrund ihrer hohen Komplexität erfordern.

Mögliche externe universitäre Beratungsstellen sind:

Mögliche externe nicht-universitäre Beratungsstellen sind:

  • Polizei 110
  • Feuerwehr 112
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • les migras
    • berät in Fällen von (mehrfach) Diskriminierung; für Lesben, bisexuelle Frauen, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen
    • https://lesmigras.de/de/angebote#beratung 
    • Hotline: 030 21 91 50 90
    • Sprechzeiten: Mo. 14-17 Uhr, Die. 10-16 Uhr, Mitt. 14-17 Uhr, Do. 15-18 Uhr
  • OFEK e.V. Beratungsstelle
    • Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung
    • https://ofek-beratung.de/ 
    • Hotline: +49 17645875532, +49 8006645268 
    • Sprechzeiten: Mo. 16-18 Uhr, Die. 10-12 Uhr, Mitt. 12-14 Uhr, Do. 10-12 Uhr, Fr.. 12-14 Uhr
  • Mobiles Beratungsteam zu Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewaltprävention in Brandenburg
  • Beratungsangebote bei Gewalt und sexualisierter Diskriminierung 
    • Medizinische Sofortversorgung und vertrauliche Spurensicherung nach Vrgwltgng. im Land Brandenburg
    • Gewaltschutzambulanz Charité Berlin
    • Weisser Ring e.V. – Hilfe für Kriminalitätsopfer
      • Hilfe u.a. nach Vrgwltgng. (auch in Verbindung mit K.o.-Tropfen), bei häuslicher Gewalt, Stalking
      • https://weisser-ring.de/  
      • Hotline: 116 006; Sprechzeiten: Mo.-Son. 7-22 Uhr
  • Beratung bei rechter Gewalt und rassistischer Diskriminierung
    • Mobiles Beratungsteam zu Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewaltprävention in Brandenburg
      • Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und findet statt, wann und wo es Ihnen passt
      • Hotline für Potsdam: 0331 505 88 83
    • Opferperspektive
    • Entknoten, Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus und Diskriminierung
  • Beratungsangebote für Frauen 
    • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Frauen gegen Gewalt e.V.
    • Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 
    • Autonomes Frauenzentrum Potsdam
      • Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei akuten und zurückliegenden Gewalterfahrungen, Konflikten und Krisen
      • https://frauenzentrum-potsdam.de/ 
      • Hotline: 0331 901313
      • bei akuter häuslicher Gewalt: +49 0331 96 4516(Frauenhaus)
    • Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e. V.
      • Übersicht aller Frauenhäuser im Land Brandenburg sowie von Hilfsangeboten bei Gewalt gegen Frauen
      • auch an der Schnittstelle zu Gewalt gegen behinderte/beeinträchtigte Frauen
      • https://www.nbfev.de/ 
  • Seelensorgetelefon
  • Telefonnummer: 030 403 665 885

Konsequenzen

  • Konsequenzen eines Verfahrens umfassen:
    • den Verweis von einer Veranstaltung
    • die vorübergehende Suspendierung aus Ämtern bis zur Klärung des Sachverhalts
    • den Ausschluss aus dem Fachschaftsrat und von künftigen Veranstaltungen des Fachschaftsrates 
  • Diese Liste ist nicht abschließend. Weitere Konsequenzen können in Rücksprache mit Fachberatungen verhängt werden.
  • Bei akuten Verdachtsfällen kann ein temporärer Verweis durch die Awarnesspersonen und Veranstaltungsleitung ausgesprochen werden 
  • Weitergehende Prozessvorschläge werden zunächst intern durch die Awarnesspersonen und dem Fachschaftsrat, dann mit den Betroffenen besprochen, bevor eine Entscheidung gefasst wird.
  • Bei der Abwägung der Konsequenzen sind zu berücksichtigen:
    • die Häufigkeit und der zeitliche Rahmen (einmaliger Übergriff, wiederholte Übergriffe, mehrere Betroffene, strukturelle sexualisierte Gewalt)
    • die Asymmetrie der Betroffenen (gleichgestellte Position, Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses, Altersunterschied)
    • Differenzierung des Verhaltens (grenzverletzendes Verhalten, übergriffiges Verhalten, nötigendes Verhalten)
    • Absicht (versehentlich oder aus Unwissenheit, gezielt und bewusst, geplant und professionell)
    • Verdachtsstufen (unbegründet, vage, begründet, erwiesen)

Abschluss des Verfahrens

  • Je nach Schwere des Vorfalls werden die Betroffenen unterstützt, sich an die zuständigen Ermittlungsbehörden zu wenden. 
  • Je nach Vorfall und Gefasstheit der Betroffenen kann es sinnvoll sein, die Betroffenen an lokale Unterstützungsstellen zu verweisen, die auch betroffenenfokussiert weitere emotionale und psychosoziale Unterstützung leisten können.
  • Je nach Sachlage werden alle Gesprächsmitschriften und Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens anonymisiert oder den jeweiligen Betroffenen zur weiteren Verwahrung ausgehändigt.
  • Damit ist die Sachbearbeitung im Fachschaftsrat abgeschlossen.